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Wer Gott sucht,

hat ihn bereits gefunden.

                                                                          Graham Greene

Die Leitungsgremien unserer Pfarrgemeinde

St. Josef Holz und St. Willibrord Wahlschied

Verwaltungsrat und Pfarrgemeinderat sind im Bistum Trier die beiden Gremien, die zusammen mit dem jeweiligen Pfarrer die Pfarrgemeinde leiten. Sie ergänzen sich in ihrer jeweiligen spezifischen Funktion gegenseitig und werden beide direkt und indirekt von den Gemeindemitgliedern gewählt. Beide Gremien verstehen sich als Vertretungsorgan der Pfarrgemeinde und legen Wert auf eine gute Kooperation.

Der Verwaltungsrat unserer Pfarrgemeinde:

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer, der den Vorsitz führt, und aus sechs vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der gewählten Mitgliedern dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Dieses Gremium ist für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens zuständig. Gerade in den Zeiten leerer Kassen und zurückgehender Einnahmen für Kirchengemeinden im Bistum Trier ist das keine leichte Aufgabe.

Der Verwaltungsrat vertritt die Kirchengemeinde als Rechtsperson und trägt Sorge für die Bereitstellung finanzieller Mittel für seelsorgerliche Aufgaben der Kirchengemeinde und den Unterhalt pfarrlicher Einrichtungen. Personal-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten der Kirchengemeinde kommen in den einzelnen Sitzungen in vielfältiger Form zur Sprache.

Der Verwaltungsrat beschließt, begleitet von der Rendantur Saarbrücken, einen Haushaltsplan für jedes Jahr. Dem Pfarrgemeinderat wird der Haushaltsplan zugeleitet. In den Sitzungen des Verwaltungsrates ist der Pfarrgemeinderat durch ein Mitglied mit beratendem Auftrag vertreten.

Der Verwaltungsrat stellt weiterhin die Jahresrechnung fest und führt das Inventar- und Vermögensverzeichnis fort.

Wahlen zum Verwaltungsrat

 

 

 

Pastor Theo Welsch

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 



 

 

Pfarrgemeinderat - was sind seine Aufgaben? 

Ø      Ein Pfarrgemeinderat hat viele Aufgaben: Vor allem hat jeder Pfarrgemeinderat den Auftrag, zusammen mit dem Pfarrer und den Hauptamtlichen die die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu beraten, gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu beschließen, soweit dies nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten ist und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zu finden ist; 

Ø gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen; 

Ø      Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten; 

Ø      katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen; 

Ø      die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Information über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten; 

Ø      für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen; 

Ø      vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten.

 

Gew. Kandidaten Holz-2011